Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet Haren

Geschrieben am 27.12.2023
von Redaktion Emsblick


Da Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2023/2024 nur im Zeitraum von Donnerstag, den 28. bis einschließlich Samstag, den 30. Dezember 2023 erlaubt. In diesem Zusammenhang gilt außerdem eine Altersbegrenzung ab 18 Jahren.

Abgebrannt werden dürfen die erworbenen Knaller und Raketen dann nur am Silvestersonntag (31. Dezember 2023) und am Neujahrsmontag (01. Januar 2024). Das frühere oder spätere Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem dürfen Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz und Schwärmer nicht an private Endverbraucher abgegeben werden.

Hinsichtlich des sachgerechten Umgangs mit Feuerwerkskörpern raten die Feuerwehren Haren und Rütenbrock dazu, folgende Tipps zu befolgen:

  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden
  • Feuerwerkskörper nicht in die Hände von alkoholisierten Menschen oder Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) geben
  • Gebrauchsanweisung vor dem Abbrennen lesen
  • Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden und ausreichend Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum sowie zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten
  • Insbesondere bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, d.h. idealerweise keine Kunstfaserstoffe wie z.B. Fleece anziehen
  • Vermeintliche Blindgänger bitte nicht anfassen oder nachzünden – besser mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, damit die Blindgänger für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, keine große Gefahr mehr darstellen

Das Ordnungsamt weist zudem auf das Verbot hin, Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen oder Seniorenheimen zu zünden.