Landkreis Emsland sucht Jugendschöffen

Geschrieben am 26.01.2023
von Redaktion Emsblick


Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amtsgerichten und Landgerichten zuständig. Häufig sind Entscheidungen zu treffen, die erheblich in das Leben der jungen Menschen eingreifen. Hier kommt den Laienrichtern eine wichtige Aufgabe zu. Ihnen werden Jugendschöffen zur Seite gestellt, wenn Jugendliche vor Gericht stehen.

Die Wahlperiode der derzeitigen Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2023. Nun werden wieder neue Jugendschöffen gesucht, die Ende des Jahres die Aufgabe übernehmen möchten. Jeder berufene Jugendschöffe wird für fünf Jahre bestimmt. Sie werden zu nicht mehr als jährlich zwölf Sitzungen herangezogen.

Bei der Vorschlagsliste sollen Frauen und Männer je zur Hälfte berücksichtigt werden. Für das Ehrenamt kann man vorgeschlagen werden oder sich direkt selbst bewerben. Voraussetzungen sind neben guten Deutschkenntnissen, um dem Verfahrensgeschehen uneingeschränkt folgen zu können, der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz im Landkreis Emsland sowie ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren zum Zeitpunkt des Beginns der Wahlperiode am 01. Januar 2024.

Die Bewerbungen für das Jugendschöffenamt an den Amtsgerichten Lingen, Meppen, Papenburg sowie am Landgericht Osnabrück werden gesammelt und dem Ausschuss für Jugendhilfe und Sport vorgelegt. Dieser stellt im Mai dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen auf. Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten Verurteilte und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist.

Die beschlossene Vorschlagsliste wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt und anschließend den Schöffenwahlausschüssen bei den Amtsgerichten zugeleitet. Diese werden in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus den Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen. Bewerbungen können bis zum 1. März beim Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, abgegeben werden. Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.emsland.de sowie über die Social-Media-Kanäle abzurufen.