Vogelgrippefall in Haren amtlich bestätigt

Geschrieben am 02.09.2022
von Christian Neumann


In einem Geflügelbestand in der Stadt Haren wurde der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Die amtlichen Befunde des Friedrich-Löffler-Institutes liegen vor: Es handelt sich um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1. Der Landkreis Emsland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute in Kraft tritt.

Die Infektion in dem betroffenen Tierbestand mit rund 41.000 Hühnern war bei Eigenkontrollen des Betriebs festgestellt worden, bevor amtliche Proben diesen Verdacht erhärtet haben. Der Landkreis Emsland hat bereits die entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes und Tötung der Tiere eingeleitet und durchgeführt. Nachfolgend wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert.

Darüber hinaus wird um den Ausbruchsbetrieb im Radius von 3 km eine Schutzzone (früher Sperrbezirk) und im Radius von 10 km eine Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Diese Restriktionszonen treten ab heute, dem 2. September in Kraft. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten.

Das Virus ist für den Menschen nach bisherigen Erkenntnissen weitgehend ungefährlich.

(Foto: pixabay)