Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Geschrieben am 13.04.2021
von Christian Neumann


Regierung plant Eilentschluss zur Vereinheitlichung der Corona-Gegenmaßnahmen auf Bundesebene

Das SARS-CoV-2 oder - allgemein Corona-Virus genannt  - stellt das Gesundheitssystem und die gesamte Gesellschaft immer noch vor große Herausforderungen. Innerhalb weniger Tage wurde eine starke Zunahme der Fallzahlen bundesweit registriert. Die Ausbreitung habe zu einer dynamischen Entwicklung geführt, die jetzt bundeseinheitliche Regelungen zwingend notwendig machten.

Der Eilentwurf zum „Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz“ soll zwei wesentliche Gesetzeslücken schließen. Erstens soll eine auf Bundesebene gültige „Notbremse“ Gültigkeit bekommen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Ab dem dann übernächsten Tag treten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Sind die schon bestehenden „Notbremse-Verordnungen“ eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt strenger angelegt, gelten diese fort.

Im Umkehrschluss tritt die „Notbremse“ nach dem übernächsten Tag außer Kraft, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.

Zweitens wird die Bundesregierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Auch dies ist an die Inzidenz von 100 geknüpft. Bund wie Länder werden somit die gleichen Handlungsmöglichkeiten haben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten.

Die Frage nach Alternativen zu diesem Gesetzesentwurf hat eine kurze Antwort: keine. Die Kanzlerin würde es also als "alternativlos" bezeichnen.