UPDATE: Doch keine Ruhetage an Ostern

Geschrieben am 25.03.2021
von Christian Neumann


Kanzlerin Angela Merkel zieht den Beschluss zurück

Die von den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin beschlossenen zusätzlichen Ruhetage an Ostern wird es nun doch nicht geben. Die Kanzlerin hat gestern den Beschluss gestoppt, die Verantwortung für den Fehler übernommen und die Bürger für die entstandene Verwirrung um Verzeihung gebeten. Alle anderen bis zum 18. April getroffenen Beschlüsse zur Lockdown-Verlängerung bleiben jedoch bestehen.

Angela Merkel bittet die Bürgerinnen und Bürger, auch ohne diese staatlich verordnete Osterruhe über die Feiertage wenn möglich zu Hause zu bleiben: "Diese Bitte äußere ich und ich weiß auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihr nachkommen."

Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) räumte in der ARD-Talksendung "maischberger.die woche" ein, dass die zusätzlichen Ruhetage zu Ostern rechtlich nicht abschließend geprüft waren. "Das war ein großer Fehler, weil er dazu geführt hat, dass viele Menschen sich darauf eingestellt haben. Das darf man nicht geringschätzen und so etwas darf nicht noch mal passieren", sagte Braun. Die Kanzlerin hat heute die Menschen für einen Fehler um Verzeihung gebeten. "Das ist, glaube ich, das Richtige, was zu tun ist.“


(Bericht vom 24. März):

Erweiterte Ruhezeit um die Ostertage – Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage eingestuft

Aus der bisher längsten Ministerpräsidentenkonferenz ihrer Amtszeit trat Kanzlerin Angela Merkel in der Nacht von Montag auf Dienstag vor die Kameras. Nicht sonderlich überraschend, verkündete sie nach ihrer Begrüßung „Guten Morgen. Wir haben heute intensiv gearbeitet“ die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 18. April. Das neue Konzept aus dem Gipfel-Beschluss sorgt aber an anderer Stelle für Aufsehen und Überraschung.

Im Beschlusspapier ist von einer erweiterten Ruhezeit zu Ostern die Rede. Der Gründonnerstag sowie der Karsamstag werden einmalig als Ruhetage definiert. In der Zeit vom 1. April bis zum 5. April gilt zudem ein Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssten ebenfalls geschlossen bleiben, nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne dürfe am Karsamstag, den 3. April öffnen.

"Wir haben das Virus noch nicht besiegen können, es lässt nicht locker", kommentierte die Kanzlerin. Deutschland sei „in der dritten Welle und in einer sehr ernsten Lage". Damit gilt für Länder weiterhin die Anfang März beschlossene Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen soll. Dies ist im Emsland aktuell und auf nicht absehbare Zeit der Fall. Daher haben die Notbremse-Maßnahmen, wie sie am Montag publik wurden, bereits seit heute im Emsland Gültigkeit.


Die Notbremse-Maßnahmen im Überblick

  • Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen Haushalt und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind bei dieser Zählung Kinder unter 6 Jahren.
  • Die Öffnung des Einzelhandels mit vorheriger Terminabsprache wird zurückgenommen. Bestellung einer Ware mit kontaktloser Abholung bleibt möglich.
  • Geöffnet sind nur Grundschulen sowie Förderschulen mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung. Abschlussklassen dürfen weiterhin die Schule besuchen. Kitas bieten nur eine Notbetreuung mit maximal fünfzig Prozent der Kindergruppenzahl an.
  • Museen, Ausstellungen sowie Zoos und Tierparks müssen wieder schließen.
  • Sport darf im Freien nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person ausgeübt werden.

Eine Rücknahme der Notbremse-Maßnahmen erfolgt erst, wenn der Inzidenzwert für das Emsland an sieben aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert 100 liegen wird.