Lockdown bis zum Valentinstag verlängert

Geschrieben am 21.01.2021
von Christian Neumann


Das war zu erwarten: Bund und Länder haben sich vorgestern in einer langen und hitzigen Debatte darauf geeinigt, die bestehenden Einschränkungen und Vorgaben wegen der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Auch die bislang bis zum 31. Januar befristetet geltenden Regelungen werden weiter verschärft. Die nachfolgenden Verordnungen für Niedersachsen werden am 25. Januar in Kraft treten.

Die wichtigsten Verordnungen im Überblick

  • Bei Zusammenkünften gilt die bisher bestehende Ausnahmeregelung, Kinder bis zu 14 Jahren von der Gruppenzählung auszuschließen, nicht mehr.
  • Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
  • Kindertagesstätten bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung mit 50% der Platzkapazität wird angeboten.
  • Für Niedersachsens Grundschulen sowie für Abschlussklassen wird die Anwesenheitspflicht ausgesetzt. Erst- bis Viertklässler und Abschlussklässler können zur Schule gehen, müssen aber nicht.
  • Weiterführende und berufsbildende Schulen bleiben im Home-Schooling.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen wird die Maskenpflicht verschärft. Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus. Das Tragen einer medizinischen Maske wird vorgeschrieben. Dazu zählen Masken vom Typ KN95 und FFP2-Masken.
  • Arbeitgeber müssen überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, ihren Arbeitnehmern das Arbeiten im Home-Office ermöglichen.


Über eine bundesweit einheitliche Ausgangssperre konnte keine Einigung erzielt werden. Ländern und Landkreisen mit hohen Infektionszahlen soll aber die Möglichkeit gegeben werden, diesbezügliche Zusatzverordnungen verhängen zu dürfen.

(Bilder: Gerd Altmann & Markus Winkler auf Pixabay)